Honorar
Transparenz - von Anfang an!
Ich will meine Klienten von Anfang an darüber informieren, welche Kosten auf sie zukommen können.
Die Höhe der Kosten, etwaige Risiken sowie die unterschiedlichen Abrechnungsarten werden daher im Rahmen des Erstgespräches besprochen. Die Entlohnung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den allgemeinen Honorarkriterien der österreichischen Rechtsanwaltskammer (AHK) in der jeweils geltenden Fassung – soweit vorgeschrieben – oder aber nach einer im Vorhinein getroffenen Honorarvereinbarung (etwa nach Zeitaufwand zu fixen Stundensätzen oder pauschal).
Der Umfang der Beratung wird speziell auf die einzelnen Mandate abgestimmt. Sie kann bezogen auf den Einzelfall oder bei häufigen Anfragen auch als Dauermandat erfolgen. Insbesondere kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung können somit rasch und effizient alltägliche Rechtsfragen klären lassen.
Informationen zum anwaltlichen Honorarrecht finden sich auf der Seite des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter: https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/infocorner/broschuere-rechtsanwaltshonorar/.